Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
11. April 2019: Gefährliche Körperverletzung – Einstellung trotz Geständnisses
Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen der gefährlichen Körperverletzung erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant gab gegenüber Rechtsanwalt Dietrich an, dass er unter Bewährung wegen Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stehen würde. Deshalb befürchte er im Falle einer Verurteilung eine hohe Strafe und einen Bewährungswiderruf. Die gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB wird mit Freiheitsstrafe ab 6 Monaten bestraft. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst bei der Amtsanwaltschaft Berlin Akteneinsicht. Im Anschluss daran besprach er das Strafverfahren mit der zuständigen Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch herausarbeiten, dass es sich um ein Augenblicksversagen unseres Mandanten gehandelt hat, welches er sehr bereuen würde. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwältin davon überzeugen, dass Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Zahlung von 300,00 € an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.
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