Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung

11. Dezember 2019: Strafvereitelung – Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage

Die Verlobte unseres Mandanten war beim Einparken in eine Parklücke in Berlin-Mitte an ein anderes Fahrzeug gestoßen und hatte dabei einen Schaden von 1.600,00 € verursacht. Um seine Verlobte zu schützen, sagte unser Mandant gegenüber den alarmierten Polizeibeamten aus, er selbst sei das Fahrzeug gefahren. Geplagt von seinem schlechten Gewissen, stellte unser Mandant allerdings noch am gleichen Tag auf einem anderen Polizeiabschnitt klar, dass tatsächlich seine Verlobte gefahren war. In dem Glauben, damit sei die Sache vom Tisch, verließ er die Polizeidirektion. Er hatte nicht damit gerechnet, nur wenige Tage später eine Vorladung als Beschuldigter wegen Strafvereitelung von der Polizei zu erhalten.

Unser Mandant wandte sich sofort per E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten gesichtet hatte, arbeitet Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Hier beantragte er, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stütze sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten. Dieser hatte am Tag des Unfalls erfahren, dass er Vater wird. Aus Freude über dieses Ereignis, konnte unser Mandant keinen klaren Gedanken mehr fassen und hatte sich, um seine Verlobte und das gemeinsame Familienglück zu schützen, unüberlegt in die für ihn ungünstige Situation gebracht. Überzeugt von den Argumenten von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine geringe Geldauflage ein.

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