Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchdiebstahl

11. Mai 2018: Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

In Berlin-Wedding waren mehrere Personen in eine Wohnung eingebrochen und hatten Schmuck und andere Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von ca. 15.000 € entwendet. Der Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Am Tatort wurde der Führerschein unseres Mandanten gefunden. Kurze Zeit nach der Tat konnte die Polizei in der Nähe der Wohnung mehrere verdächtige Personen in einem Auto festnehmen und unseren Mandanten als Beifahrer feststellen. Im Kofferraum des Autos wurden mehrere der entwendeten Gegenstände gefunden.

Trotz der vorgefundenen Beweislage, die unseren Mandanten schwer belastete, beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft erfolgreich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass unser Mandant seinen Führerschein an einen Freund ausgeliehen hatte, das Auffinden am Tatort folglich nicht die Täterschaft unseres Mandanten belegen würde. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die Ermittlungsakte die anfänglichen Belastungsmomente gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

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