Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

11. Mai 2022: Waren im Wert von 6.000,00 € bestellt und nicht bezahlt – Einstellung des wegen Betruges geführten Strafverfahrens mangels Tatnachweis

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, gemeinsam mit seinem damaligen Mitbewohner zwei Humidorschränke im Wert von etwa 6.000,00 € bestellt und - wie von vorneherein beabsichtigt – nicht bezahlt zu haben.

Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt und Akteneinsicht erhalten hatte, wandte er sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Bestellungen ausschließlich von dem ehemaligen Mitbewohner unseres Mandanten getätigt worden waren. Dafür sprachen die bei der Bestellung genutzten Emailadressen und die Personenbeschreibungen der Auslieferer von der die Waren annehmenden Person. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Identität unseres Mandanten missbraucht wurde und der ehemalige Mitbewohner unseres Mandanten ganz bewusst versucht hatte, die Bestellungen unserem Mandanten zuzuschieben. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der ehemalige Mitbewohner unseres Mandanten bereits vorbestraft war und die Verkäufer der Schränke sowie unseren Mandanten bedroht hatte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin war von den Argumenten von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.

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