Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl

11. November 2019: Räuberischer Diebstahl im Krankenhaus – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin wurde wegen räuberischen Diebstahls vor dem Schöffengericht angeklagt. Ihr wurde zur Last gelegt, in einem Berliner Krankenhaus unbefugt Medikamente aus einem Schrank genommen haben, um sie für sich zu behalten. Als unsere Mandantin dabei von einer Krankenschwester auf frischer Tat betroffen und festgehalten wurde, soll sie sich heftig gewehrt und die Krankenschwester auch geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass unsere Mandantin die Medikamente unbedingt behalten wollte, vermutete sogar eine Drogenabhängigkeit und wertete das Gesamtgeschehen wegen des geleisteten Widerstandes als räuberischen Diebstahl. Der räuberische Diebstahl ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren bestraft.

Wegen des schweren Tatvorwurfs beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Medikamente nicht für sich, sondern in purer Verzweiflung für ihren erkrankten Mann mitnehmen wollte. Auch kam es unserer Mandantin bei dem Gerangel mit der Krankenschwester nicht darauf an, die Medikamente um jeden Preis zu behalten. Vielmehr war es ihr gar nicht möglich gewesen, die Medikamente einfach fallen zu lassen und wegzulaufen, da die Krankenschwester unsere Mandantin fest umklammerte.

Zusätzlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die belastenden Aussagen der Zeugen entkräften, sodass sich die Gesamtsituation schließlich als wenig bedrohlich darstellte und insgesamt nicht das typische Bild eines räuberischen Diebstahls zeichnete. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung darauf hingewirkt hatte, das Tatgeschehen richtig einzuordnen, konnte das Gericht das Vorliegen eines räuberischen Diebstahls nicht mit Sicherheit annehmen, sodass als Tatvorwurf nur ein einfacher Diebstahl und Körperverletzung in Betracht kam. Rechtsanwalt Dietrich wies das Gericht noch einmal auf die schwierige persönliche Situation unserer Mandantin zur Zeitpunkt des Geschehens hin und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Unsere Mandantin war sehr froh, dass auf diese Weise die ursprünglich drohende Freiheitsstrafe verhindert werden konnte.

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