Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug auf ebay.

12. Februar 2021: Warenkreditbetrug auf ebay.de – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises

Unser Mandant hatte auf ebay.de einen Quadrocopter ersteigert und diesen per Paypal bezahlt. Nachdem er die Ware erhalten hatte, zog unser Mandant die Zahlung allerdings wieder zurück. Der Verkäufer forderte unseren Mandanten dazu auf, die Ware an ihn wieder zurückzuschicken. Da unser Mandant dieser Forderung nicht nachgekommen ist, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Warenkreditbetruges eingeleitet.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt hatte, beantragte dieser zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Rücksprache mit unserem Mandanten kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich direkt die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Erst nach Durchsicht der Akten und durch Offenlegung des Sachverhalts konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft klargestellt werden, dass unser Mandant von seinem zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant das Geld lediglich widerrufen hatte, da die ihm zugesandte Ware erhebliche Mängel aufwies. Aus diesem Grund konnte auch keine für den Betrug notwendige Täuschung über Tatsachen nachgewiesen werden. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daher mangels Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

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