Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug auf ebay.
12. Februar 2021: Warenkreditbetrug auf ebay.de – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt hatte, beantragte dieser zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Rücksprache mit unserem Mandanten kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich direkt die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Erst nach Durchsicht der Akten und durch Offenlegung des Sachverhalts konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft klargestellt werden, dass unser Mandant von seinem zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant das Geld lediglich widerrufen hatte, da die ihm zugesandte Ware erhebliche Mängel aufwies. Aus diesem Grund konnte auch keine für den Betrug notwendige Täuschung über Tatsachen nachgewiesen werden. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daher mangels Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
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