Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung im besonders schweren Fall

12. Februar 2024: Versuchte Vergewaltigung an einer ehemaligen Arbeitskollegin – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Vor dem Hintergrund, dass ein Strafverfahren wegen einer Vergewaltigung psychisch sehr belastend ist, war unser Mandant sichtlich erleichtert, als Rechtsanwalt Dietrich mit seinem Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen konnte, das gegen unseren Mandanten laufende Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Folgendes war geschehen: Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter Vergewaltigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine ehemalige Arbeitskollegin in seinem Auto angefasst und versucht zu haben, ihr seinen Penis in den Mund zu drücken. Trotz wiederholter Bitte mit den Handlungen aufzuhören, soll unser Mandant das vermeintlich geschädigte Opfer weiterhin aufdringlich berührt haben. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen versuchter Vergewaltigung.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst den tatsächlichen Geschehensablauf dar. In diesem Zusammenhang führte er glaubhaft die eigentliche Intention des vermeintlich geschädigten Opfers bezüglich des Treffens mit unserem Mandanten aus und zeigte auf diesem Wege mithilfe zahlreicher Beweismittel aus der Ermittlungsakte, dass unser Mandant vielmehr selbst Opfer einer Falschbeschuldigung war. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

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