Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
12. Juli 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis bei missbräuchlicher Verwendung eines polizeilichen Dienstsiegels
Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. In einem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich dabei herausstellen, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten schwer erbracht werden könne. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht nachvollziehbar hervor, wie unser Mandant den Antrag manipuliert haben soll. Auch bestünden erhebliche Zweifel daran, ob es sich überhaupt um eine Urkunde handeln könne. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.
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