Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Schwere Körperverletzung

12. Juli 2021: Vorwurf der schweren Körperverletzung wegen Einsatz eines Messers – Freispruch in der Berufungsinstanz

Von einem Sicherheitsmitarbeiter soll unser Mandant dabei beobachtet worden sein, wie er im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Arm ausgeholt und eine andere Person gezielt mit einem Gegenstand im Gesicht getroffen hat. Der Zeuge soll hierdurch eine stark blutende, lang gezogene Schnittwunde im Gesicht davongetragen haben. 

Im Rahmen der Befragung vor Ort soll unser Mandant der Polizei gegenüber eingeräumt haben, ein Küchenmesser genutzt zu haben, wobei er während des Zustechens gesagt haben soll, er werde das Gesicht des Zeugen entstellen, damit ihn kein anderer mehr ansehen werde. Die Amtsanwaltschaft hatte unseren Mandanten daher wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung angeklagt. Eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung in der Hauptverhandlung hätte eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe zur Folge. Aus diesem Grund hatte unser Mandant Kontakt zur Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit seiner Verteidigung in der Hauptverhandlung beauftragt. Vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst eine Verurteilung wegen lediglich gefährlicher Körperverletzung erzielen, da unser Mandant in der Hauptverhandlung entgegen seiner Einlassung gegenüber der Polizei bestritten hatte, ein Messer genutzt zu haben. Die Dauer der Freiheitsstrafe konnte so auf nur sechs Monate reduziert werden. Gegen dieses Urteil legten Rechtsanwalt Dietrich und die Staatsanwaltschaft, welche weiterhin eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung anstrebte, Berufung ein. Vor dem Landgericht Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich die widersprüchlichen Erkenntnisse hinsichtlich des verwendeten Gegenstands dar und berief sich auf das Notwehrrecht unseres Mandanten. Er konnte glaubhaft machen, dass unser Mandant lediglich auf einen vorausgegangenen Angriff des Zeugen reagiert hatte. Dem schloss sich das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft an. Unser Mandant wurde daher durch das Landgericht Berlin freigesprochen.

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