Referenz
Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr, Beleidigung, Körperverletzung
12. Juli 2023: Ausbremsen eines anderen Fahrzeugs und Zeigen des Mittelfingers – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktenansicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass nicht klar feststellbar ist, dass unser Mandant das Fahrzeug gefahren hat. Außerdem wie Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass erst Wochen später auf den verstauchten Finger aufmerksam gemacht wurde und diese Verletzung nicht zwingend aus diesem Vorfall resultierte.
Die Amtsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
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