Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Tötung
12. Juli 2024: Fahrlässige Tötung – Einstellung des Verfahrens
Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere dem rechtsmedizinischen Gutachten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft und regte die Einstellung des Verfahrens an.
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nach den Feststellungen aus dem Gutachten die Heilung des Kinds und eine erfolgversprechende Behandlung nicht sicher festzustellen sei. Hinsichtlich des Vorwurfs gegen unseren Mandanten, dass er obwohl sein Kind über mehrere Wochen kränklich war, keinen Arzt aufgesucht hatte, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant aufgrund der Beschwerden nicht auf eine ernstliche Erkrankung schließen konnte. Hierbei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass selbst nach ärztlicher Feststellungen unauffällige Symptome vorlagen. Zudem hatte das Kind genügend getrunken, gegessen und sich normal verhalten, sodass unser Mandant davon ausgehen konnte, dass die Krankheit überwunden gewesen sei.
Des Weiteren legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht sicher aufzuklären sei, ob es noch möglich gewesen wäre dem Kind unseres Mandanten zu helfen. Vor dem Hintergrund, dass die vermutete Krebserkrankung schnell fortgeschritten war, betonte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifelhaftigkeit der Vermeidbarkeit der Beschwerden des Kindes.
Das Schreiben überzeugte die Staatsanwaltschaft und das Ermittlungsverfahren wurde aus Opportunitätsgründen eingestellt.
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