Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
12. September 2024: Schlägerei auf einem U-Bahn Gleis – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht dieser und Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant den weiteren Beteiligten körperlich weit unterlegen war und sich nur gegen diese verteidigt hatte. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich herausgestellt hatte, dass die Zeugin, die den Vorfall beobachtet hatte, die ihr unbekannten Beteiligten bei ihrer Zeugenaussage verwechselt haben könnte und es daher nicht ausgeschlossen sei, dass nicht unser Mandant, sondern ein anderer Beteiligter der eigentliche Aggressor der Schlägerei war. Da die Staatsanwaltschaft die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen konnte, musste sie das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher mangels Tatnachweises einstellen.
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