Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

13. Januar 2021: Vorwurf des Warenbetrugs durch Verkauf bei e-Bay – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin war wegen Warenbetrugs angezeigt worden, da sie über die Online-Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen verschiedene Artikel verkauft haben soll, diese nach Erhalt des Kaufpreises aber nicht versendet haben soll.

Da die Artikel von ihrem eBay-Kleinanzeigen-Account zum Verkauf angeboten worden waren und der Kaufpreis auch auf ihr PayPal-Konto überwiesen worden war, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs ein. Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin sofort an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann auf Unklarheiten in dem ermittelten Sachverhalt hinweisen. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht mehr aufgeklärt werden, von wem die Artikel tatsächlich zum Verkauf angeboten worden waren. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs daher mangels Tatnachweises ein, worüber unsere Mandantin sehr erleichtert war.

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