Referenz

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

13. März 2019: Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung – Einstellung trotz Geständnis

Durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Unser Mandant hatte bei einer Party in einer Kleingartenanlage einem Gast eine Bierflasche über den Kopf gehauen. Der Geschädigte hatte eine Platzwunde davon getragen. Unser Mandant hatte zunächst ohne anwaltliche Beratung gegenüber der Polizei ausgeführt, dass er vom Geschädigten beleidigt worden sein soll. Deshalb habe er ihn mit der Bierflasche geschlagen.

Nachdem er von der Polizei erfahren hatte, dass er nicht aus Notwehr gehandelt hat und ihm jetzt eine Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung drohe, wandte sich unser Mandant mit der Vorladung als Beschuldigter an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Akteneinsicht wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und legte ausführlich die Gesamtumstände des Geschehens dar. Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) überzeugen, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unserem Mandanten hätte im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Köperverletzung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten gedroht.

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