Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

13. November 2019: Nach Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen

Unser Mandant war mit seiner Mutter und einem Freund auf der Autobahn unterwegs, als er plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Das Auto geriet zunächst in die Fahrbahnbegrenzung und überschlug sich dann mehrfach. Dabei ist die Mutter unseres Mandanten durch die Heckscheibe aus dem Auto geschleudert worden und hat schwerste Verletzungen erlitten. Obwohl sie mit einem Rettungshubschrauber schnellstmöglich in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert wurde, hat sie bleibende gesundheitliche Schäden erlitten, sodass eine umfangreiche Betreuung notwendig wurde.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) leitete ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung ein und beantragte schließlich bei dem zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls. Die Staatsanwaltschaft ging dabei von einem schweren Fehlverhalten unseres Mandanten aus und hielt die Verhängung einer nicht nur geringen Geldstrafe für absolut notwendig, gerade wegen des erheblichen Personenschadens.

Nachdem sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich gewandt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich sofort Kontakt zu dem Amtsgericht auf und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht und beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die genaue Unfallursache nicht geklärt sei und nach den Ermittlungsergebnissen jedenfalls nicht von einer großen Schuld unseres Mandanten ausgegangen werden könne. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant selbst unter den schweren Folgen des Unfalls leidet. Insbesondere macht sich unser Mandant große Vorwürfe, weil seine Mutter bei dem Unfall so schwer verletzt worden ist, dass eine dauerhafte medizinische und rechtliche Betreuung für sie notwendig wurde. In Bezug auf die konkreten Umstände des Falles wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass das Gesetz sogar die Möglichkeit vorsieht, in derartigen Fällen von einer Bestrafung abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass unser Mandant durch die Folgen des Verkehrsunfalls bereits genug bestraft sei und eine zusätzliche Bestrafung durch das Gericht weder zweckmäßig noch verhältnismäßig wäre. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren schließlich ohne Auflagen ein.

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