Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
13. November 2019: Nach Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen
Nachdem sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich gewandt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich sofort Kontakt zu dem Amtsgericht auf und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht und beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die genaue Unfallursache nicht geklärt sei und nach den Ermittlungsergebnissen jedenfalls nicht von einer großen Schuld unseres Mandanten ausgegangen werden könne. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant selbst unter den schweren Folgen des Unfalls leidet. Insbesondere macht sich unser Mandant große Vorwürfe, weil seine Mutter bei dem Unfall so schwer verletzt worden ist, dass eine dauerhafte medizinische und rechtliche Betreuung für sie notwendig wurde. In Bezug auf die konkreten Umstände des Falles wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass das Gesetz sogar die Möglichkeit vorsieht, in derartigen Fällen von einer Bestrafung abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass unser Mandant durch die Folgen des Verkehrsunfalls bereits genug bestraft sei und eine zusätzliche Bestrafung durch das Gericht weder zweckmäßig noch verhältnismäßig wäre. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren schließlich ohne Auflagen ein.
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