Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Diebstahl

14. August 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei besonders schwerem Diebstahl

Mit der Vorladung als Beschuldigter eines besonders schweren Diebstahls suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt, da er zusammen mit zwei anderen Personen eine Tankstelle in Nossen aufgebrochen und alle Zigaretten entwendet haben soll. Das Tatgeschehen war zwar auf Video aufgenommen, doch waren die Täter maskiert gewesen.
Sofort nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht.

Die Polizei Dresden war deshalb auf unseren Mandanten als möglichen Täter gekommen, weil ein Sportwagen am Rande einer Autobahn gefunden wurde. Im Kofferraum des Wagens wurde das vermeintliche Diebesgut sichergestellt. Zugelassen war der Wagen auf eine Firma, dessen Geschäftsführer sich im Ausland befand und den Wagen nach Mitteilung des Geschäftsführers an unseren Mandanten ausgeliehen hatte. Zusätzlich sollen persönliche Gegenstände unseres Mandanten im Wagen aufgefunden worden sein. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken hinsichtlich eines weiteren Verfahrenslaufs dar und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweises einzustellen. Es lägen keine Umstände vor, die es erlauben, die Tat unserem Mandanten zuzuschreiben. Die Beschuldigung unseres Mandanten auf die Tatsache zu stützen, dass er Mieter des Fahrzeugs gewesen war, reiche nicht aus. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht hervor, dass unser Mandant, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt auch tatsächlich geführt hatte. Dass persönliche Gegenstände nach einer Automietung in entsprechendem Fahrzeug gefunden werden, ist ebenso wenig unüblich. Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich hatte schließlich Erfolg und das Verfahren wurde von der Staatsanwalt Dresden mangels Tatnachweis eingestellt.

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