Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

14. Dezember 2020: Beim Ladendiebstahl erwischt – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls von der Polizei Aachen geführt. Unser Mandant hatte in einem Baumarkt Werkmaterialien aus der Auslage entnommen, diese dann versteckt bei sich geführt und an der Kasse nicht bezahlt. Dieses Verhalten wurde von einem Ladendetektiv beobachtet, der unseren Mandanten beim Verlassen des Geschäfts dann stellte.

Nachdem die Polizei verständigt und die Personalien unseres Mandanten aufgenommen worden waren, wurde er vor Ort entlassen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung der Polizei wegen Ladendiebstahls. Damit wandte er sich via E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich nahm das Mandat an und beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte setzte er dann einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Aachen auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe anregte. Zur Begründung führte er aus, dass unserem Mandanten angesichts der am Tattag bestehenden belasteten Gesamtsituation nur eine geringe Schuld treffe. Auch seien der fehlende Schaden des Geschäfts sowie weitere persönliche Umstände in der Person unseres Mandanten zu berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft Aachen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

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