Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
14. Februar 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung im Ermittlungsverfahren
Unser Mandant ist bereits seit vielen Jahren im Besitz eines Führerscheins. Bisher hatte er noch nie einen Unfall verursacht. Deshalb war er sehr aufgewühlt. Er konnte nicht verstehen, wie es zum Unfall kommen konnte. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach der Mandatierung Kontakt zur zuständigen Amtsanwältin auf. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwältin überzeugen, das gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren einzustellen. Unser Mandant war über den schnellen Verfahrensabschluss sehr erleichtert.
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