Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

14. Februar 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Hintergrund war, dass er in Berlin Treptow an einer Ampel einem vorausfahrenden Fahrzeug, welches an einer Ampel verkehrsbedingt halten musste, aufgefahren ist. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges hatte sich insbesondere ein Schleudertrauma zugezogen und wurde deshalb durch die Feuerwehr ins Krankenhaus verbracht.

Unser Mandant ist bereits seit vielen Jahren im Besitz eines Führerscheins. Bisher hatte er noch nie einen Unfall verursacht. Deshalb war er sehr aufgewühlt. Er konnte nicht verstehen, wie es zum Unfall kommen konnte. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach der Mandatierung Kontakt zur zuständigen Amtsanwältin auf. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwältin überzeugen, das gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren einzustellen. Unser Mandant war über den schnellen Verfahrensabschluss sehr erleichtert.

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