Referenz
Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
14. Juni 2023: Fahrraddiebstahl – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis nicht gelingen würde. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant das Fahrrad gutgläubig erwarb. Auch wies er darauf hin, dass bereits Verjährung eingetreten sein könnte.
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