Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

11. März 2024: Strafverfahren wegen Tonbandaufnahme einer nichtöffentlichen Verhandlung – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Nachdem unserem Mandanten eine Strafanzeige wegen Tonbandaufnahme einer nichtöffentlichen Verhandlung zuging, wendete er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich für rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine nicht öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – Familiengericht – mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach ausführlicher Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Geldauflage einzustellen. Insbesondere stützte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten, und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf.

Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin, die das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung der angeregten Geldauflage vorläufig einstellte. Nach Erfüllung dieser geringen Auflage wurde das Verfahren sodann endgültig eingestellt, und unser Mandant gilt daher weiterhin als nicht vorbestraft.

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