Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
14. Mai 2020: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch Fahrradfahren – Verfahrenseinstellung
Ein Polizeibeamter soll daraufhin versucht haben, ihn zu stoppen. Unser Mandant soll den Halteanweisungen des Beamten allerdings nicht Folge geleistet haben, weswegen der Beamte die Fahrt durch einen Griff ans Fahrrad zu stoppen versuchte. Der Beamte soll dabei erheblichen Widerstand unseres Mandanten in Form eines stärkeren Antritts wahrgenommen haben. Am Ende lagen sowohl unser Mandant als auch der Polizeibeamte am Boden, wodurch sich der Beamte an Knien und Händen verletzte. Nach Aufnahme der Daten unseres Mandanten wurde er vor Ort entlassen. Kurze Zeit später wurde unserem Mandanten eröffnet, dass er Beschuldigter eines Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten ist. Unser Mandant mandatierte daher sofort Rechtsanwalt Dietrich. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete seine Anregung damit, dass der Tatbestand des Wiederstands gegen Vollstreckungsbeamte durch das Verhalten unseres Mandanten nicht erfüllt sei. Das Verhalten unseres Mandanten sei vielmehr als natürliche Reaktion auf ein abruptes Abbremsen zu bewerten. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich verschiedene Faktoren an, die die Schwere der Schuld unseres Mandanten abschwächten. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
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