Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften
14. Mai 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht die Ermittlungsakte und verschaffte sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf. Anschließend wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Sigmaringen, in welchem er insbesondere auf die in Fällen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien hinwies und die Einstellung des Verfahrens anregte. Das Amtsgericht folgte dieser Anregung uns stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war über das Ergebnis angesichts des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen – vor allem in seinem sozialen Umfeld – sehr erleichtert.
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