Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

14. Oktober 2021: Androhung von Straftaten gegen mehrere Personen - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises

Unser Mandant soll an mehrere Personen und Institutionen Androhungen von Straftaten verschickt haben. Darin soll er unter anderem auch mit Mord und Sprengstoffanschlägen gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Allein eine solche Androhung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren strafbar. Aus diesem Grund hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte um sich einen Überblick über die Beweislage zu verschaffen. Im Anschluss hatte er ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft geführt, in welchem er überzeugend darlegen konnte, dass kein Tatnachweis erbracht werden kann. Das Ermittlungsverfahren aufgrund der Androhungen von Straftaten wurde daher eingestellt.

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