Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
15. April 2024: Verbreitung und Besitz von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Aus diesem Grund nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte und regte nach Durchsicht der Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Zunächst führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass unser Mandant keine pornografischen Dateien besaß. Ferner wies er auf Verfahrenshindernisse der Strafverfolgung hin. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten im konkreten Fall als gering anzusehen ist.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein. Unser Mandant musste im Gegenzug lediglich eine geringe Geldbuße zahlen. Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen war unser Mandant hierüber sehr erleichtert.
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