Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Bodenverunreinigung
15. Dezember 2021: Vorwurf der Körperverletzung und Bodenverunreinigung – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage des Nachbarn unseres Mandanten beruht und es darüber hinaus keine objektiven Beweismittel gebe, die eine Strafbarkeit unseres Mandanten beweisen könnten. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass der Ort, an dem die Flüssigkeit aufgefunden wurde, frei zugänglich ist und somit jedermann die Flüssigkeit hätte ausschütten können. Auch wies er darauf hin, dass überhaupt nicht geklärt sei, ob die Flüssigkeit umweltschädlich war oder zumindest dazu geeignet war, den Nachbarn körperlich zu verletzen, da eine genaue Untersuchung der Flüssigkeit unterblieben worden war. Die Staatsanwaltschaft war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.
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