Referenz
Anwalt für Strafrecht: Steuerhinterziehung / Urkundenfälschung
15. Februar 2018: Einstellung des Steuerstrafverfahrens in der Hauptverhandlung
Unser Mandant beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen und die Tatvorwürfe genau geprüft hatte, regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben darauf hin, dass aus der Ermittlungsakte nicht eindeutig hervorgeht, wer die vermutlich gefälschten Dokumente bei der Behörde tatsächlich eingereicht hat. Zudem äußerte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Bedenken bezüglich der Urkundenqualität der als Kopie eingereichten Dokumente.
Jedoch wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht auf das Vorbringen von Rechtsanwalt Dietrich reagiert. Stattdessen setzte das zuständige Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung an. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht die bereits geäußerten Bedenken an der rechtlichen Würdigung der Ermittlungsergebnisse glaubhaft darlegen und weitere zugunsten unseres Mandanten sprechende Umstände vortragen. Schließlich erreichte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse eingestellt wurde. Unser Mandant war über die Verfahrenseinstellung erleichtert, da er befürchtet hatte, im Falle einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat seinen weiteren Ausbildungsweg nicht wie geplant fortsetzen zu können.
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