Referenz

15. Februar 2019: Fälschung von Arbeitszeugnissen und Zertifikaten – Einstellung

Durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unsere Mandantin hatte sich um eine Stelle in einer Fachschule beworben und hier unterschiedliche Arbeitszeugnisse und Fortbildungszertifikate eingereicht. Diese wurden durch den Schulleiter als Fälschung erkannt und Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.

Unsere Mandantin benötigt für ihre Tätigkeiten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis. Deshalb wandte sie sich nach Erhalt der Vorladung als Beschuldigter an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Da unsere Mandantin bisher keine Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gemacht hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Strafbarkeit wecken. Zur Vermeidung eines längeren Verfahrens mit ungewissen Ausgang regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.

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