Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall

15. Februar 2021: Vorwurf des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall – Einstellung mangels Tatverdacht

Nachdem die Feuerwehr auf einem Gewerbegelände in Berlin Marzahn ein offenes Feuer festgestellt und dieses gelöscht hatte, nahm die Polizei die Ermittlungen wegen des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall auf. Auch in einem zweiten Fall sollen im dortigen Hinterhof des Gewerbegeländes im alten Schornsteinschacht illegal Baumaterialien und Sperrmüll verbrannt worden sein. Da unser Mandant vor Ort durch die Polizei angetroffen wurde und nach Angaben der Polizeibeamten angab, die Gegenstände kontrolliert verbrennen zu können, wurde er wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen verdächtigt. Die Polizei behauptete zudem, unser Mandant hätte angegeben für das Gelände zuständig zu sein.

Nach Zustellung des Schreibens der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich stellte klar, dass der Umstand allein, dass unser Mandant am Ort des Feuers angetroffen wurde, noch keinen hinreichenden Tatverdacht darstellt. Auch konnte er die Aussagen unseres Mandanten gegenüber der Polizei entkräftigen. Rechtsanwalt Dietrich wies hierbei auf die vorhandenen Sprachbarrieren zwischen der Polizei und unserem Mandanten hin. Dieser lebte erst seit kurzer Zeit in Deutschland und hatte lediglich erklären wollen, dass er eine Ausbildung zum Feuerwehrmann besitze und daher das bereits zuvor durch eine unbekannte Person gelegte Feuer überwacht hatte. Dies konnte in dem ausführlichen Schriftsatz dargelegt werden, sodass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatnachweis gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hatte.

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