Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Exhibitionistische Handlung

15. Juli 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage bei exhibitionistischer Handlung

In einer Straßenbahn in Halle an der Saale soll sich unser Mandant spät nachts einem jungen Pärchen gegenübergesetzt haben. Nach kurzer Zeit soll der Frau dabei aufgefallen sein, dass unser Mandant sein Glied entblößt und manipuliert habe. Die Frau erstattete noch am selben Tag Anzeige gegen unseren Mandaten.

Das Geschehen in der Straßenbahn war teilweise per Video aufgezeichnet worden. Ein Polizeibeamter erkannte darauf unseren, bereits wegen einem Sexualdelikt in Erscheinung getretenen Mandanten wieder. Bei der Polizei wurde der Frau dann eine Wahllichtbildvorlage vorgelegt. Darauf hat sie mit Sicherheit unseren Mandanten wiedererkannt. Nachdem unser Mandant von der Polizei in Halle eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte, suchte er Rechtsanwalt Dietrich abermals in Berlin auf, um sich von ihm rechtlich vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Eine exhibitionistische Handlung war dieser nicht hinreichend zu entnehmen. Zudem wurde als einzige Zeugin lediglich die anzeigende Frau geführt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen Schriftsatz, der seine Bedenken und die Schwierigkeiten des Tatnachweises zum Ausdruck brachte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dem konnte die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) zunächst nicht folgen. Hintergrund war, dass Rechtsanwalt Dietrich bereits in der Vergangenheit eine Einstellung gegen unseren Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wegen eines ähnlichen Delikts erwirkt hatte. Stattdessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, gegen den Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch einlegte. Erneut regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Weitere Zeugen, die das Verhalten unseres Mandanten belegen könnten, waren zwischenzeitlich nicht ermittelt worden. Dieses Mal war Rechtsanwalt Dietrich erfolgreich mit seiner Anregung und das Verfahren wurde vom Amtsgericht Halle (Saale) gegen eine Geldauflage eingestellt.

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