Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

15. Juli 2021: Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten, da er an unerlaubten Glücksspielen, die von verschiedenen Online-Anbietern angeboten werden, teilgenommen haben soll. Unser Mandant suchte daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftrage Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Online-Anbieter des Glücksspiels zwar nicht über eine Lizenz aus Deutschland verfügt, jedoch Lizenzen in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hält. Nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung sei das Glücksspiel vorliegend daher nicht als unerlaubt einzustufen. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf den fehlenden Vorsatz unseres Mandanten hinsichtlich der Unerlaubtheit des Glücksspiels hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

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