Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Juni 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unseren jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Er soll einer anderen Person zusammen mit einem Freund Stichverletzungen und Platzwunden durch das Verwenden eines Messers bzw. eines Baseballschlägers in Berlin-Moabit zugefügt haben. Die Verletzungen entstanden dabei sowohl im Kopf- als auch im Beinbereich. Durch Hilfe- sowie Schmerzensschreie wurden insgesamt drei Zeugen auf das Geschehen aufmerksam, die unabhängig voneinander die Polizei und einen Krankenwagen alarmierten.

Die verletzte Person wurde zunächst medizinisch versorgt und dann zu dem Geschehen zeugenschaftlich befragt. Weiterhin wurde seine Kleidung zum Zwecke der DNA-Analyse sichergestellt. Durch eine entsprechende Untersuchung wurden DNA-Spuren, die unserem Mandanten zuzuordnen waren, festgestellt. Um weitere Beweismittel sichern zu können, erging vom Amtsgericht Tiergarten dann ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten. Bei dieser Durchsuchung konnten allerdings keine weiteren Beweismittel sichergestellt werden. Trotzdem erhielt unser Mandant von der Polizei Berlin eine Beschuldigtenvorladung. Mit dieser Vorladung wandte sich unser Mandant schließlich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Nachdem Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte vollumfänglich ausgewertet war, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die gemachten Zeugenaussagen gewinnbringend nutzen. Sowohl die Zeugen als auch die geschädigte Person waren nicht in der Lage, die Täter wiederzuerkennen oder adäquat zu beschreiben. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich den Zusammenhang von DNA-Spuren unseres Mandanten auf der Kleidung der verletzen Person und unserem Mandanten als Täter in Frage. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich nichts entgegensetzen und stellte das Verfahren daraufhin mangels Tatnachweis ein.

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