Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Entziehung elektrischer Energie

15. März 2022: Starkmagnet am Stromzähler – Einstellung des Strafverfahrens

Während eines Polizeieinsatzes in der Wohnung unseres Mandanten stellten die Polizeibeamten fest, dass an dem Stromzähler ein großer Magnet angebracht war. Der starke Magnet führte dazu, dass sich der Stromzähler nicht mehr drehte und den tatsächlichen Stromverbrauch nicht mehr anzeigte. Aufgrund dessen wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Entziehung elektrischer Energie gemäß § 248c StGB eingeleitet.

Im Laufe der Ermittlungen ergänzte die Staatsanwaltschaft Berlin den Tatvorwurf noch um Betrug gemäß § 263 StGB und Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsergebnisse aus. Anschließend legte er in einem umfangreichen Schriftsatz unter Verweisung auf die juristische Fachliteratur dar, weshalb eine Verurteilung unseres Mandanten hier nicht in Betracht käme und wies auf die schwierige Beweislage hin. In dem konkreten Fall sei ein etwaiges strafbares Verhalten auch aus rechtlichen Gründen schwer nachweisbar. Aufgrund der umfangreichen Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Unser Mandant musste als Gegenleistung lediglich einen geringen Geldbetrag zahlen.

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