Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Geldwäsche
16. April 2018: Verdacht der Geldwäsche durch Tätigkeit als Paketagentin – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die umfangreichen Ermittlungsakten an und sah diese gründlich durch. Anschließend beantragte er gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst darauf hin, dass unsere Mandantin das Jobangebot über eine seriöse Plattform gefunden und angenommen hatte und auch ein schriftlicher Vertrag über die Tätigkeit als Paketagentin existierte. Zudem hob Rechtsanwalt Dietrich hervor, dass die Überprüfung von Paketen in anderen Staaten durchaus eine verbreitete Tätigkeit ist, insbesondere in den USA. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin diese Tätigkeit ernst nahm und keine Kenntnis davon hatte, dass die Waren aus Betrugstaten herrührten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
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