Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
16. August 2024: Ex-Lebensgefährtin erhebt Vorwurf der Körperverletzung – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht und Auswertung der Zeugenaussage, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Potsdam und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass der Vorwurf vor dem Hintergrund der gescheiterten Beziehung zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu sehen ist. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass unser Mandant sich bereits seit längerer Zeit von seiner Lebensgefährtin hatte trennen wollen, diese das Ende der Beziehung aber nicht akzeptieren wollte. Am Tag des Vorfalls hatte seine ehemalige Lebensgefährtin ihm erzählt, dass sie zukünftig der Prostitution nachgehen möchte. Unser Mandant teilte ihr daraufhin mit, dass dies für ihn einen Trennungsgrund darstelle und er endgültig den Kontakt abbrechen möchte. Seine ehemalige Lebensgefährtin reagierte daraufhin sehr hysterisch, schrie ihn an und weigerte sich trotz mehrfachen Aufforderungen seitens unseres Mandanten, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Bei dem Versuch, sie des Fahrzeugs zu verweisen, war es dann zu einer Rangelei gekommen, bei der sie sich – wenn überhaupt – selbst verletzt haben muss. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schriftsatz zudem auf Unstimmigkeiten in der Zeugenaussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
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