Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Bedrohung

16. Februar 2023: Bedrohung der Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin geschubst und bedroht zu haben, indem er vor ihrem Gesicht Schläge antäuschte. Daraufhin verschwand er mit der zwei-jährigen Tochter, wobei er kurz danach von der Polizei angehalten wurde.

Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. In einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant vor seiner Ex-Freundin die Polizei alarmierte, als diese vor der gemeinsamen Tochter laut wurde und ihm die angebliche Bedrohung unterstellte. Erst danach rief sie auch selber die Polizei. Außerdem führte Rechtsanwalt Dietrich auf, dass keine weiteren Beweismittel vorhanden sind, die die Version der Ex-Freundin bestätigen können. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

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