Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
24. Januar 2018: Körperverletzung an jugendlichem Mädchen - Einstellung gegen Geldauflage
Nachdem das zuständige Amtsgericht die Anklage bereits kurze Zeit später zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, ersuchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um Rat und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nun direkt an das Amtsgericht und konnte mit einem ausführlichen Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten noch vor dem ersten Hauptverhandlungstermin eingestellt wurde. Unserem Mandanten wurde vom Gericht als Bedingung aufgegeben, einen Geldbetrag an seine Tochter und an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Über die Verfahrenseinstellung ersichtlich erfreut, schrieb unser Mandant einen Brief an Rechtsanwalt Dietrich, in dem es heißt: „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen noch einmal für das unerwartet gute Ergebnis aus der doch schon recht aussichtslosen Lage zu bedanken“. Das Strafgesetzbuch sieht in § 223 StGB als Strafe für eine Körperverletzung im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
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