Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

24. Januar 2018: Körperverletzung an jugendlichem Mädchen - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant war in Streit mit seiner Tochter geraten, in dessen Folge er ihr zunächst seinen Daumen in das Auge drückte, sie würgte, anschließend auf sie einschlug und dann zu Boden warf. Selbst als das Mädchen bereits auf dem Boden lag, prügelte unser Mandant weiter auf sie ein. Erst durch den Eingriff mehrerer Zeugen, die den Vorfall mitbekommen hatten, konnte unser Mandant von weiteren Schlägen abgebracht werden. Die Zeugen konnten unseren Mandanten später sicher als Täter identifizieren und den Tathergang umfassend beschreiben. Aus diesem Grund erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung gemäß § 223 StGB.

Nachdem das zuständige Amtsgericht die Anklage bereits kurze Zeit später zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, ersuchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um Rat und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nun direkt an das Amtsgericht und konnte mit einem ausführlichen Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten noch vor dem ersten Hauptverhandlungstermin eingestellt wurde. Unserem Mandanten wurde vom Gericht als Bedingung aufgegeben, einen Geldbetrag an seine Tochter und an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Über die Verfahrenseinstellung ersichtlich erfreut, schrieb unser Mandant einen Brief an Rechtsanwalt Dietrich, in dem es heißt: „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen noch einmal für das unerwartet gute Ergebnis aus der doch schon recht aussichtslosen Lage zu bedanken“. Das Strafgesetzbuch sieht in § 223 StGB als Strafe für eine Körperverletzung im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

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