Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

16. Juli 2021: Strafverfahren wegen Nötigung mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Nötigung ermittelte. Er soll eine Werkstatt aufgesucht haben und dem Inhaber gedroht haben, diese abbrennen zu wollen.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht dieser wandte er sich mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, dass Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass unser Mandant vor dem Vorfall bei dem Inhaber der Werkstatt ein Fahrzeug erworben hatte, welches erhebliche Mängel aufwies und sich im Nachhinein als nicht verkehrssicher herausstellte. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages lehnte der Inhaber dennoch ab, woraufhin unser Mandant ihn darauf hinwies, dass sein Verhalten betrügerisch erscheine. Rechtsanwalt Dietrich drängte sich daher der Verdacht auf, dass der Inhaber der Werkstatt mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnete und daher selbst eine Strafanzeige gegen unseren Mandanten stellte, um sich als Anzeigender einen Vertrauensvorschuss bei den Ermittlungsbehörden zu verschaffen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweis ein.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.