Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Beleidigung

16 . März 2020: Beleidigung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant staunte nicht schlecht, als er nachts auf dem Heimweg von einem Club in Berlin-Tiergarten von Polizisten angesprochen und mit dem Tatvorwurf der Beleidigung konfrontiert wurde. Ihm wurde vorgeworfen, vor dem Club zwei Türsteher wiederholt beleidigt zu haben, weil er mehrfach abgewiesen worden sei. Dabei soll unser Mandant die Türsteher als „Hurensöhne“ und „Arschlöcher“ bezeichnet haben.

Nach dem Erstgespräch bei Rechtsanwalt Dietrich wertete dieser die Ermittlungsakte aus und merkte schnell, dass die beiden Türsteher im Laufe des Verfahrens widersprüchliche Angaben zu dem Vorgehen gemacht hatten. Insbesondere wurde entgegen der ursprünglichen Anzeige der Vorwurf erhoben, unser Mandant habe rassistische Beleidigungen geäußert. Dies passte nun gar nicht zu unserem Mandanten, der während seiner Studienzeit Auslandsaufenthalte absolviert hatte und sich in der Bezirkspolitik für Integration engagiert. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich diese und weitere Bedenken an dem Tatvorwurf in einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft vorgetragen hatte, stellte diese das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.