Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften gem. § 184 StGB

16. November 2020: Verbreitung pornographischer Schriften gem. § 184 StGB – Einstellung gegen Auflage

Gegen unseren heranwachsenden Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung von pornographischen Schriften an Jugendliche gem. § 184 StGB geführt. Unser Mandant soll in Großbeeren ein Video an eine Jugendliche verschickt haben, auf dem er sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben soll. Die Jugendliche war zu diesem Zeitpunkt wesentlich jünger als unser Mandant. Unser Mandant ließ sich zunächst von einer anderen Rechtsanwältin vertreten. Im Rahmen dieser Vertretung machte unser Mandant dann umfassende Einlassungen zum Tatvorwurf und gab zu, ein Video sexuellen Inhalts erstellt und an die Jugendliche geschickt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam klagte unseren Mandanten daraufhin wegen der Verbreitung von pornographischen Schriften nach § 184 StGB an. Unser Mandant entschied sich dann, Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und verschaffte sich einen genaueren Überblick. Er setzte dann umgehend ein Schreiben an das Amtsgericht Zossen mit der Anregung auf, das Verfahren gegen das Ableisten von Sozialstunden einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete seine Anregung damit, dass das Verhalten unseres Mandanten als generationstypisch einzustufen sei und er von einer Gleichartigkeit der Jugendlichen ausging. Zudem kam Rechtsanwalt Dietrich auf die zu befürchtenden sozialen Veränderungen und die durch das Verfahren hervorgerufenen Belastungen bei unserem Mandanten zu sprechen. Angesichts dieser Ausführungen folgte das Amtsgericht Zossen der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren nach Jugendgerichtsgesetz gegen das Ableisten von Sozialstunden ein.

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