Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

17. Februar 2020: Unfallflucht – Einstellung in Verhandlung trotz Vorstrafen

In Berlin Wilmersdorf hatte unser Mandant mit seinem PKW einen Unfall verursacht. Am anderen Fahrzeug lag ein Schaden von über 2.500,00 € vor. Die Polizei suchte unseren Mandanten nach dem Unfall persönlich auf. Gegenüber der Polizei räumte unser Mandant ein, dass er das Fahrzeug geführt, einen Unfall aber nicht bemerkt habe. Aufgrund des hohen Schadens wurde unserem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen und es wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl erlassen.

In diesem Strafbefehl wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt. Weiterhin wurde unserem Mandanten seine Fahrerlaubnis entzogen und es wurde eine Frist zur Neuerteilung von 12 Monaten festgesetzt. Mit diesem Strafbefehl meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In einem weiteren Schriftsatz an das Amtsgericht wies Rechtsanwalt Dietrich auf verschiedenste Bedenken hin. Insbesondere war fraglich, ob das Geständnis unseres Mandanten verwertbar sei. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage trotz mehrerer Vorstrafen einzustellen. Unser Mandant hat noch in der Verhandlung seine Fahrerlaubnis zurückerhalten.

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