Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

17. Januar 2022: Vorwurf des Erwerbs von Kokain – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Aufgrund von Ermittlungen gegen verschiedene andere Personen geriet unser Mandant in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Telefonüberwachungen sollen ergeben haben, dass unser Mandant in ca. 15 Fällen über ein sog. „Koks-Taxi“ Kokain bestellt haben soll. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich und bat um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte bei der Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.

Rechtsanwalt Dietrich verwies in seinem Schreiben insbesondere auf die nach der Ermittlungsakte bestehende unübersichtliche Beweissituation. Zudem ging Rechtsanwalt Dietrich ging davon aus, dass die Beweismittel teilweise nicht verwertbar seien. Die Staatsanwaltschaft war von den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

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