Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

17. Mai 2024: Strafverfahren wegen Beleidigung – Verfahren ohne Auflagen eingestellt

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserer Mandantin aufgesucht, da gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt wurde. Nach Aussagen mehrerer Zeugen soll unsere Mandantin mit einem ca. 20 cm langen Küchenmesser ihre Nachbarin zunächst bedroht und anschließend mit diversen Ausdrücken beleidigt haben. Auch soll sich nach Aussagen eines Polizeibeamten in der Wohnung unserer Mandantin viele Medikamente befunden haben.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserer Mandantin zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und des medizinischen Gutachtens unserer Mandantin regte er bei dem Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld und mangels Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Verfolgung an.
Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich mit der Ermittlungsakte Beweisschwierigkeiten dar und erläuterte den tatsächlichen Geschehensablauf. Zudem verwies er unter Zugrundelegung des medizinischen Gutachtens auf die geringe Schuld unserer Mandantin.
Rechtsanwalt Dietrich erreichte mit seinem Schriftsatz, dass das Amtsgericht Tiergarten seiner Anregung folgte und das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Beleidigung eingestellt wurde.

Unsere Mandantin war ersichtlich erleichtert darüber, dass das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich folgte und das gegen sie laufende Verfahren wegen Beleidigung ohne Geldauflage einstellte. Das gegen sie geführte Verfahren war nämlich psychisch sehr belastend für sie. 

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