Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Brandstiftung

17. September 2021: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung

Mit einer Gruppe von Freunden hatte unser Mandant an einem See im Berliner Umland gegrillt. Die Asche soll er anschließend am Ufer des Sees entsorgt haben, wodurch sich Laub und Bruchholz entzündet hatte. Unser Mandant soll zunächst eigenständig versucht haben, den Brand zu löschen und erst später die Feuerwehr herbeigerufen haben. Zur Löschung des Brandes waren insgesamt 39 Feuerwehrmänner- und Frauen vor Ort tätig. Im Anschluss an die von unserem Mandanten gegenüber den Polizeibeamten getätigten Aussagen ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Nach Zustellung der Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Seine Freunde hatten bereits bei der Polizei ausgesagt und unseren Mandanten für die Entsorgung der Asche verantwortlich gemacht. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Verbindung und schilderte den Verlauf der Geschehnisse. Dabei betonte er das positive Verhalten unseres Mandanten, da dieser sich bemüht hatte, das Feuer selbstständig zu löschen und auch die Feuerwehr rechtzeitig alarmierte, bevor es zu größeren Schäden kommen konnte. Deshalb regte er auch an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Hiermit war auch die Staatsanwaltschaft einverstanden.

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