Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug
18. April 2024: Strafverfahren wegen Computerbetrugs – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach dem Inhalt der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten vorlag. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Braunschweig und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
In dem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Braunschweig legte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der ermittelten E-Mail-Adresse und der IP-Adresse argumentativ die Unschuld unseres Mandanten dar. Auch führte er in diesem Zusammenhang aus, dass nicht unser Mandant die Bestellung über das Internetportal Amazon vorgenommen hatte.
Darüber hinaus trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant selbst Opfer einer rechtswidrigen Tat geworden war, durch die seine persönlichen Daten von Unbekannten erlangt wurden, um die Tat zu begehen, die Gegenstand des gegen unseren Mandanten geführten Strafverfahrens war. Hierfür arbeitete er ausführlich den Geschehensablauf heraus, wie die Unbekannten an die persönlichen Daten unseres Mandanten gelangten.
Dieser ausführliche Schriftsatz überzeugte die Staatsanwaltschaft Braunschweig, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte
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