Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Subventionsbetrug (Corona-Soforthilfe)

18. Dezember 2020: Corona-Soforthilfe – Strafverfahren wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Subventionsbetruges. Er soll bei einer Berliner Bank Corona-Soforthilfen in Höhe von mehreren tausend Euro beantragt und erhalten haben und dabei gewusst haben, dass nur hauptberuflich Gewerbetreibende einen Zuschuss beantragen dürfen. Obwohl er sein Unternehmen nur als Nebenerwerb angemeldet hatte, soll er dennoch die Corona-Soforthilfe beantragt haben. Die Behörden waren auf unseren Mandanten aufmerksam geworden, da er kein eigenes Bankkonto besitzt und auf dem Antrag für die Corona-Soforthilfe das Bankkonto eines Bekannten angegeben hatte, von dem das Geld dann am Tag nach Erhalt komplett in bar abgebucht worden war.  Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in seinem Strafverfahren wegen Subventionsbetruges.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich alle Umstände vor, die dafür sprechen, dass unser Mandant sein Unternehmen tatsächlich als Haupterwerb führt und keine weiteren Einnahmen aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit erzielt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis wieder ein, worüber unser Mandant sehr erfreut war.

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