Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Subventionsbetrug (Corona-Soforthilfe)
18. Dezember 2020: Corona-Soforthilfe – Strafverfahren wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich alle Umstände vor, die dafür sprechen, dass unser Mandant sein Unternehmen tatsächlich als Haupterwerb führt und keine weiteren Einnahmen aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit erzielt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis wieder ein, worüber unser Mandant sehr erfreut war.
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