Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf

18. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf – Einstellung in Ermittlungsverfahren

Eine Frau hatte unseren Mandanten wegen Vergewaltigung bei der Berliner Polizei angeze18igt. Sie gab an, unseren Mandanten im Internet kennengerlernt und sich dann mit ihm in einem Café getroffen zu haben. Nach dem Besuch des Cafés sei man in die Wohnung unseres Mandanten in Berlin Schöneberg gegangen. Unser Mandant soll dann gegen den Willen der Anzeigenerstatterin zudringlich geworden sein. Trotz Gegenwehr soll unser Mandant den Geschlechtsverkehr erzwungen haben.

Die Anzeigenerstatterin wurde umfangreich von der Polizei vernommen. Der Vernehmungsbeamte kam zu dem Ergebnis, dass die Aussage glaubwürdig sei. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Er gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Die Anzeigenerstatterin habe wiederholt von ihm verlangt, eine Beziehung mit ihm einzugehen. Dies habe unser Mandant abgelehnt. Deshalb sei die Anzeige wegen Vergewaltigung erfolgt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach Akteneinsicht in einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er auf die Ungereimtheiten der Aussage der Anzeigenerstatterin hinwies. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.

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