Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking) und Hausfriedensbruch
18. Juni 2021: Strafverfahren wegen Stalking mangels Tatnachweises eingestellt
Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Anhand der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass der Verdacht des Hausfriedensbruchs ausschließlich auf den Vermutungen der ehemaligen Freundin unseres Mandanten beruht. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die ehemalige Freundin unseres Mandanten erst nach deren Trennung umgezogen war und unser Mandant weder Kenntnis von der neuen Adresse, noch zu irgendeinem Zeitpunkt Zugriff auf den neuen Wohnungsschlüssel gehabt hatte. Da die Tür keinerlei Einbruchsspuren aufwies, sei es daher nicht nachvollziehbar, wie unser Mandant in die verschlossene Wohnung hätte gelangen sollen. Hinsichtlich der Kontaktaufnahme führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant davon ausging, dass der Kontakt beidseitig war, da sich seine ehemalige Freundin zwischendurch selber bei ihm meldete. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daher gemäß dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels Tatnachweises ein.
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