Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung
18. März 2019: Bedrohung – Einstellung wegen Geringfügigkeit trotz Bewährungsbrauch
Als sich der Anzeigenerstatter schützend vor seine Lebensgefährtin gestellt hat, soll unser Mandant einen Totschläger aus der Tasche gezogen haben. Der Anzeigenerstatter und die Lebensgefährtin haben hierauf die Flucht ergriffen, wurden aber zunächst weiterhin durch unseren Mandanten verfolgt. Hierbei soll unser Mandant wiederholt gerufen haben, den Anzeigenerstatter totzuschlagen. Der Anzeigenerstatter informierte unmittelbar danach die Polizei, die unseren Mandanten am vermeintlichen Tatort antraf. Mit der Vorladung als Beschuldiger meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Aufgrund der offenen Bewährung war die Amtsanwaltschaft Berlin hierzu nicht bereit. Nach Anklageerhebung wegen Bedrohung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Verfahrensstand mit dem zuständigen Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies hierbei insbesondere auf die Schwachstellen der Anklage hin. Er brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass wohl eine längere Verhandlung notwendig sei, um das Geschehen aufzuklären. Hierdurch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage überzeugen. Es droht deshalb nun auch kein Bewährungswiderruf.
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