Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

18. März 2020: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten war ermittelt worden, weil er einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB herbeigeführt haben soll. Dazu soll er einen Mülleimer mitten auf eine Straße in Berlin-Schöneberg gestellt haben. Kurze Zeit später kam es zu einer Kollision des Mülleimers mit einem Auto. Der Fahrer des Autos stieg aus und konnte unseren Mandanten sowie seinen Bekannten, der die Kollision ebenfalls beobachtet haben soll, stellen. Zwei weitere Zeugen hatten das Geschehen von der anderen Straßenseite aus beobachtet und dem Fahrer Hinweise auf die vermeintlichen Täter gegeben. Auch hatten sie die Polizei verständigt

Unser Mandant ließ sich bereits vor Ort zu dem Geschehen ein und gab gegenüber der Polizei an, die Kollision gefilmt zu haben. Dass er den Mülleimer auch auf der Straße platziert haben soll, bestritt er hingegen. Nachdem unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhalten hatte, mandatierte er Rechtsanwalt Dietrich. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dazu zog Rechtsanwalt Dietrich in Zweifel, dass die beiden Zeugen unseren Mandanten angesichts der späten Stunde mit Sicherheit erkannt haben können. Weiterhin führte er die geringe Schuld unseres Mandanten aus. Rechtsanwalt Dietrich gab zu bedenken, ob und inwiefern ein kleiner Mülleimer als Hindernis im Straßenverkehr zu werten sei und ein Ausweichmanöver durch den Fahrer in der Situation möglich gewesen wäre. Auch das kooperative Verhalten unseres Mandanten gegenüber der Polizei unterstrich Rechtsanwalt Dietrich im Hinblick auf die geringe Schuld unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

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