Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Beteiligung am unerlaubten Glückspiel, § 285 StGB

18. März 2024: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel – Einstellung des Verfahrens

Nachdem unserer Mandantin aus Berlin Marzahn durch die Staatsanwaltschaft Berlin eine Beteiligung am unerlaubten Glückspiel vorgeworfen wurde, wendete sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich.
Konkret wurde ihr unterstellt, auf Online-Glückspielseiten, wie „Rhinoceros Operations Limited“, „Powercash21 Limited/Estolio Limited“, „European Lotto and Betting Limited“, „Tranello Limited“ und „Grammix Limited“ gespielt zu haben.

Gemäß § 4 I 1 GlüStV dürfen öffentliche Glückspiele innerhalb Deutschlands nur mit staatlicher Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden. Für die Webseiten lagen keine Lizensierungen vor.

Rechtsanwalt Dietrich hielt ausführliche Rücksprache mit der Mandantin, wertete die Ermittlungsakte aus und kam zu dem Schluss, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Bei unserer Mandantin handelte es sich nur um geringe Beträge und die genannten Webseiten lockten die jeweiligen Besuchern mit falschen Lizensen. Sie ist auf eine Online-Falle hineingefallen. Somit bestand kein genügender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage, sodass Verfahrenseinstellung gem. § 170 II beantragt wurde.

Die Auffassung des Rechtsanwalts Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass diese das Verfahren gegen die junge Frau mangels Tatnachweis einstellte. Durch die Einstellung wurde eine Anklage mit anschließender Hauptverhandlung vermieden.

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